Ganztagsanspruch für Grundschüler rückt näher

Wer Kinder hat und arbeiten möchte, braucht gute Betreuungsangebote. Deshalb will die große Koalition einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2025 einzuführen. Das Bundeskabinett bringt nun die ersten Maßnahmen dafür auf den Weg.
dpa |
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Ab 2025 soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Daniel Reinhardt/dpa/dpa Ab 2025 soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Berlin - Ab 2025 soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür an diesem Mittwoch in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen.

Das Geld ist für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland gedacht. Damit soll sichergestellt werden, dass ab 2025, wie geplant, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden kann. Union und SPD hatten die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) schätzt, dass bis zu einer Million zusätzliche Ganztagsplätze an den Schulen geschaffen werden müssen. Nach der Einrichtung des Sondervermögens müssen weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden, die den eigentlichen Rechtsanspruch festschreiben. Wann das passiert, ist noch unklar.

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