G36: Von der Leyen verliert gegen Heckler & Koch

Im Schadensersatz-Prozess um das umstrittene Sturmgewehr G36 hat sich der Hersteller Heckler & Koch gegen das Verteidigungsministerium durchgesetzt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bundeswehrsoldat mit dem Sturmgewehr G36: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, 167 000 Sturmgewehre auszumustern. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv
dpa Bundeswehrsoldat mit dem Sturmgewehr G36: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, 167 000 Sturmgewehre auszumustern. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv

Koblenz - Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Forderungen des Ministeriums nach Ausgleichszahlungen für 4000 Gewehre zurück. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, alle 167 000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern. Es ist nicht zu erwarten, dass sie davon abrückt.

Die Affäre um das Gewehr begann vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme. Untersuchungen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Von der Leyen gab daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

Lesen Sie hier: Soldaten lassen Kinder mit Waffen spielen

Die Soldaten sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von rund 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Die Waffe sei leicht, bedienungsfreundlich - und sehr zuverlässig. Fazit der Kommission: "Die einsatzerfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt."

Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess auch darum, Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens aus Oberndorf am Neckar wurde vom Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer so genannten "negativen Feststellungsklage" und gewann. Die Bundeswehr könnte das Urteil allerdings anfechten.

Die Ausschreibung für die neue Waffe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Voraussichtlich 2018 wird ein Gewehr ausgewählt. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.