Führerschein-Entzug für Kriminelle?

Straftätern macht eine Geldstrafe kaum etwas aus, glauben Experten. Deswegen sucht die Politik ein wirksameres Mittel: das Fahrverbot. Ob der Vorstoß eine Chance hat?
Jörg Blank, dpa |
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Kippen rein, Lappen weg: Diebe sollen für eine bestimmte Zeit nicht mehr Auto fahren dürfen – so will es zumindest die Große Koalition.
Imago Kippen rein, Lappen weg: Diebe sollen für eine bestimmte Zeit nicht mehr Auto fahren dürfen – so will es zumindest die Große Koalition.

München - Der Ansatz klingt pragmatisch. Steuersünder, Ladendiebe und andere Kleinkriminelle kann die Justiz mit Geldstrafen oft kaum noch beeindrucken. Und Haftstrafen für vergleichsweise geringe Delikte oder weil der Delinquent die Geldstrafe nicht zahlen kann, verstopfen Gefängnisse. Seit Jahrzehnten kommen Politiker deshalb immer wieder auf die Idee, Übeltäter mit einer für sie empfindlichen Strafe zur Raison zu bringen: mit einem Fahrverbot.

Schon 1992 debattierte der Deutsche Juristentag einen Vorschlag, nach dem Fahrverbote nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten ausgesprochen werden sollten, sondern auch dann, wenn kein Auto im Spiel ist. Doch daraus wurde bis jetzt nichts. 1998 etwa lief Justizministerin Herta Däubler-Gemlin (SPD) ins Leere. Ähnlich erging es Brigitte Zypries, die als SPD-Justizministerin in der ersten großen Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 ein Fahrverbot als Hauptstrafe prüfen ließ.

Nun also ein neuer Anlauf der aktuellen Großen Koalition: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, heißt es im Koalitionsvertrag von 2013. In der zweiten Jahreshälfte soll Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzesentwurf vorlegen. Schon 2016 könnten dann die ersten Führerscheine wegen Ladendiebstahls oder Steuerhinterziehung einkassiert werden. Doch so einfach ist das nicht. Offen ist etwa, bei welchen Delikten tatsächlich Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden könnte. Und auch wenn es darum geht, bei manchen Tätern aus verschiedenen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden, könne es Probleme geben, warnen Juristen.

Rüffel vom ADAC

Bis heute sind Fahrverbote im Strafrecht nur als Nebenstrafe vorgesehen – sie können nur zusätzlich verhängt werden, neben einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Argumente von Befürwortern und Kritikern des Fahrverbots als Hauptstrafe sind seit Jahrzehnten ähnlich. Weil die Mobilität für viele einen hohen Stellenwert hat, sei ein Fahrverbot oft spürbarer als eine Geldstrafe, glauben die Fans des Vorstoßes.

Der ADAC warnt dagegen vor „Zwei-Klassen-Justiz“. Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, weil ein Verbot Wenig- und Vielfahrer wie Berufspendler ungleich belaste. Anwälte sehen die erzieherische Wirkung als „Denkzettel“ für Verkehrssünder gefährdet. Wer auf dem Land wohne, werde zudem stärker belastet als Stadtmenschen, die auf öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen könnten. Und wer genug Geld habe, könne sich ja auch chauffieren lassen.

Zwar bekräftigten die Spitzen der Koalitionsfraktionen den Willen zu einem neuen Anlauf beim Fahrverbot als Alternativstrafe. Doch auch die Gegner bringen sich in Stellung. Als „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“ beurteilt die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul das Vorhaben. Am Ende könnte ein schwarz-rotes Fahrverbot also vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

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