Friedrich droht Verfassungsschutz mit Konsequenzen

Im Fall der Aktenvernichtung kurz nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle hat Bundesinnenminister Friedrich ein hartes Durchgreifen beim Verfassungsschutz angekündigt.
von  dpa

Im Fall der Aktenvernichtung kurz nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle im November 2011 hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ein hartes Durchgreifen beim Verfassungsschutz angekündigt.

Berlin - "Dort, wo es absichtliche Verfehlungen gegeben hat, werden knallharte Konsequenzen gezogen", sagte Friedrich der Zeitung "Bild am Sonntag".

Der CSU-Politiker schloss weitere Rücktritte oder Entlassungen nicht aus. Vor wenigen Tagen hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, seinen Rücktritt zum 31. Juli erklärt. Thüringens Verfassungsschutzchef Thomas Sippel war in den vorläufigen Ruhestand geschickt worden.

Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen rund um die Neonazi-Mordserie werden Informationen zu gewaltbereiten Rechtsextremisten künftig in einer Zentraldatei gespeichert. Der Bundesrat billigte am Freitag das Projekt, das die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern im Kampf gegen Rechts schlagkräftiger machen soll. Der Verfassungsschutz geht von rund 9500 gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland aus.

Am Freitag schaltete sich auch Bundespräsident Joachim Gauck in die Diskussion über die Pannen beim Verfassungsschutz ein. Gauck forderte in der Neonazi-Affäre umfassende Aufklärung. "Die Bürger wollen wissen, was wirklich gewesen ist", sagte Gauck in Eisenach. Der Bundespräsident sieht die Chefs der Verfassungsschutzämter, aber auch die Politik in der Verantwortung, wieder Vertrauen herzustellen. Er riet zu einer offenen Kommunikation - das könne auch helfen, um Verschwörungstheorien zu begegnen.

Die Bundesanwaltschaft arbeitet weiter an der Anklage gegen die einzige Überlebende der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Beate Zschäpe. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, ist skeptisch, ob Zschäpe für die terroristischen Verbrechen der Gruppe juristisch belangt werden kann.

"Obwohl Heerscharen von Ermittlern monatelang unterwegs waren, halte ich es für möglich, dass Beate Zschäpe nur wegen Brandstiftung verurteilt wird", sagte Uhl der Online-Ausgabe der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung liegen zwar Indizien vor, aber keine Beweise." Bei den übrigen Beschuldigten sehe es noch schlechter aus.

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