Freie Wähler klagen gegen Söders Personalpolitik

Die Freien Wähler gehen juristisch gegen die "Staatssekretäre light" vor – sie kosten den Steuerzahler viel Geld.
von  Ralf Müller
Michael Piazolo hält Unterlagen der Klage in den Händen.
Michael Piazolo hält Unterlagen der Klage in den Händen. © Matthias Balk/dpa

Die Freien Wähler gehen juristisch gegen die "Staatssekretäre light" vor – sie kosten den Steuerzahler viel Geld.

München - Durch die Landesverfassung ist die Zahl der bayerischen Regierungsmitglieder einschließlich des Ministerpräsidenten auf 18 begrenzt. Doch seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sind weitere acht CSU-Landtagsabgeordnete in Amt und Würden gekommen: Die "Beauftragten der Staatsregierung" werden von Kritikern auch als "Staatssekretäre light" bezeichnet.

Die Freien Wähler haben jetzt ernst gemacht und am Freitag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Söder’sche System der "Regierungsbeauftragten" eingereicht. Bei den acht berufenen Regierungsbeauftragten für Patienten und Pflege, Entbürokratisierung, Integration, Bürgeranliegen, Aussiedler und Vertriebene, staatliche Beteiligungen, Ehrenamt und Antisemitismus handelt es sich ausnahmslos um CSU-Abgeordnete.

Ihre Tätigkeit muss sich der Steuerzahler einiges kosten lassen. Inklusive einer Entschädigung in Höhe von 3000 Euro im Monat, Büro, zwei bis vier zugeordneten Mitarbeitern und Zugriff auf Dienstwagen schätzt der Freie-Wähler-Abgeordnete Michael Piazolo den monatlichen Aufwand für die "Staatssekretäre light" auf 300 000 bis 400 000 Euro. In ihrer Klageschrift beanstanden die Freien Wähler mehrere Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze, vor allem gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz und die verfassungsrechtliche Stellung frei gewählter Abgeordneter.

Staatskanzlei weist Kritik zurück

Von der CSU-Landtagsfraktion, aus der sich mit einer Ausnahme auch sämtliche Mitglieder der Staatsregierung rekrutieren, ist inzwischen ein Drittel in Regierungsangelegenheiten tätig, beanstandete Piazolo. Von der verfassungsrechtlichen Kontrolle der Regierung könne da nur noch eingeschränkt die Rede sein. Die Kritik der Freien Wähler läuft darauf hinaus, dass die Tätigkeit der Beauftragten auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden müsse.

Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) hatte die Kritik der Freien Wähler stets zurückgewiesen. Es sei ein Teil des "Selbstorganisationsrechts" der Staatsregierung, zu entscheiden, in welchen Bereichen sie sich beraten und durch einen Beauftragten unterstützen lassen möchte", so Herrmann. Entschieden werden dürfte über den juristischen Schritt erst in der nächsten Legislaturperiode des Landtags.

 

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