Fraktionen verhandeln über neues Wahlrecht
Berlin - Die Karlsruher Richter hatten Ende Juli zentrale Punkte des 2011 von Union und FDP gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzten Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
So wurde die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten verworfen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach den Zweitstimmen an Sitzen zustehen. Künftig sind mehr als 15 solcher Zusatzsitze ohne einen Ausgleich nicht mehr erlaubt. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es davon 24, die alle an die Union fielen.
Nach dem Willen des Gerichts muss die Neuregelung schon bei der nächsten Bundestagswahl in etwa einem Jahr zur Anwendung kommen. Deshalb sollen die Korrekturen noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden. Falls sich die Parteien nicht einigen, will das Gericht selbst eine Übergangsregelung anordnen.