FPÖ-Politiker will Wahlverbot für Behinderte und Häftlinge

Wien - Harald Vilimsky, seines Zeichens FPÖ-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, möchte Personen, die einen Sachwalter haben und Häftlingen mit einem Strafmaß bis zu fünf Jahren das Wahlrecht entziehen. Bei "besachwalteten" Personen handelt es sich meistens um geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, die einen Betreuer haben, der sie in allen oder bestimmten Bereichen des Lebens vertritt.
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"Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen und wissen nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden. Trotzdem haben sie das uneingeschränkte Wahlrecht", so Vilimsky. Der Politiker will, dass per richterlichem Bescheid geklärt wird, ob diese Personen noch an demokratischen Wahlen teilnehmen können, "um die Gefahr auszuschließen, dass andere für diese Personen die Wahl ausüben."
Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Außerdem soll Häftlingen, die ein Strafmaß bis zu fünf Jahren haben, pauschal das Wahlrecht entzogen werden. Darüber solle man zumindest diskutieren, fordert der FPÖler. Vilimsky erntete für seine Vorschläge Kritik, neben den anderen Parteien vor allem von Behindertenverbänden.
Hauptkritikpunkt: Der Vorschlag verstoße gegen Artikel 29 der UN-Behindertenkonvention, der behinderten Menschen ihre politischen Rechte garantiert. Vertragsstaaten müssen außerdem auch sicherstellen, dass diese Rechte gleichberechtigt mit anderen beansprucht werden können.