Flüchtlingsamt schickt Migrantenfamilien nach Italien zurück

Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern wurden zeitweise nicht von Deutschland nach Italien zurückgeschickt. Diese Praxis hat die Bundesregierung Anfang Juni geändert - einen tatsächlichen solchen Fall gab es bisher aber nicht.
dpa/AZ |
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Migranten stehen in Rom an der Essensausgabe einer Hilfsorganisation. Viele Migranten reisen in die EU über Italien ein.
Matteo Nardone/Pacific Press via ZUMA Wire/dpa Migranten stehen in Rom an der Essensausgabe einer Hilfsorganisation. Viele Migranten reisen in die EU über Italien ein.

Berlin/Nürnberg - Deutschland will auch Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern nach Italien zurückschicken, wenn sie dort in die EU eingereist sind.

Zwischenzeitlich hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) solche Überstellungen aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf Familien mit Kindern ab 16 Jahren beschränkt, wie aus einer internen Unterlage der Behörde vorgeht. Seit Anfang Juni wird das sogenannte Dublin-Verfahren jedoch auch auf Familien mit kleinen Kindern wieder angewendet - ausgenommen bleiben Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Zur Begründung schreibt das BAMF, die Aufnahmekapazität für Familien mit minderjährigen Kindern habe sich in Italien "wesentlich erhöht". Zudem habe das Land für die Aufnahme und Unterkunft der Familien entsprechende Garantien abgegeben - es soll kindgerecht sein und die Familien dürfen nicht getrennt werden. Selbst der EGMR halte die Zusagen Italiens für ausreichend.

Bisher seien jedoch noch keine Familien mit minderjährigen Kindern im Alter von 3 bis 16 Jahren nach Italien überstellt worden, teilte ein Behördensprecher mit.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte dennoch: "Familien mit Kindern drohen wegen der Mängel im italienischen Asylsystem menschenrechtswidrige Aufnahmebedingungen und eine Gefährdung des Kindeswohls."

In einer Antwort des Innenressorts heißt es dagegen: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Italien über ein im Wesentlichen ordnungsgemäßes, richtlinienkonformes Asyl- und Aufnahmeverfahren verfügt." Im ersten Halbjahr 2017 wurden 911 Menschen nach dem Dublin-Verfahren nach Italien überstellt.

Nach dem Abkommen ist für Flüchtlinge der EU-Staat zuständig, den sie zuerst erreichen. Wenn ein Migrant in ein anderes EU-Land weiterreist, kann ihn dieses in das Einreiseland zurückschicken.

Für Griechenland war das Dublin-System zeitweise ausgesetzt worden, nachdem europäische Gerichte die Bedingungen für Asylsuchende in dem Land als unzumutbar eingestuft hatten. Schutzsuchende, die von dort aus unerlaubt in andere EU-Mitgliedsstaaten weiterreisen, können seit März aber auch dorthin zurückgeschickt werden.

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