Film vom Tod eines DDR-Flüchtlings: Gericht prüft Rechte
Karlsruhe - Umstritten ist, ob es sich um rein dokumentarische Aufnahmen handelt oder ob die Rechtsnachfolger des Kameramanns Ansprüche aus Urheber- oder Leistungsschutzrechten geltend machen können (Az. I ZR 86/12). Die Kläger werfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor, die Aufnahmen 2010 ohne ihre Zustimmung gesendet zu haben. Der Kameramann habe aber ihnen zuvor die Nutzungsrechte eingeräumt.
DDR-Grenzposten hatten den damals 18 Jahre alten Fechter nahe dem Checkpoint Charlie auf Ost-Berliner Seite angeschossen. Obwohl Fechter um Hilfe rief, kam keiner der DDR-Grenzsoldaten dem im Todesstreifen verblutenden Fechter zu Hilfe.