Fehlende Integrationsbereitschaft: Abschiebung nach 17 Jahren

Sie leben seit rund 17 Jahren in Göttingen, die meisten ihrer Kinder wurden in Deutschland geboren. Trotzdem sollen zwei Roma-Familien aus dem Kosovo jetzt abgeschoben werden - weil ihnen die Integrationsbereitschaft fehlt, urteilte ein Gericht.
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Weil sie sich nicht an die geltenden Gesetze hielten, müssen zwei Roma-Familien wieder zurück in den Kosovo.
dpa Weil sie sich nicht an die geltenden Gesetze hielten, müssen zwei Roma-Familien wieder zurück in den Kosovo.

Göttingen - Obwohl sie schon rund 17 Jahre in Deutschland leben und die meisten ihrer Kinder hier geboren wurden, müssen zwei Roma-Familien mit ihrer Abschiebung in den Kosovo rechnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.

Begründet wurde die Entscheidung mit der fehlenden Integrationsbereitschaft der Familien (Az. 1 B 318 und 319/15). Die Eltern hätten trotz Arbeitserlaubnis ihren Lebensunterhalt nie selbst sicherstellen können und die insgesamt 13 Kinder beider Familien seien zum Teil nur unregelmäßig zur Schule gegangen.

Dagegen hätten die Familien nichts unternommen. Es habe wegen unentschuldigter Fehlzeiten zahlreiche Bußgeldverfahren gegeben. Außerdem seien die Väter wegen Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden, hieß es vom Gericht. Ferner seien die Eltern auch nach 17 Jahren der deutschen Sprache kaum mächtig.

Lesen Sie hier: Studie der UNHCR: Bildung: So viele Flüchtlinge sind hoch qualifiziert

Die Familien aus Göttingen waren Ende der 1990er Jahre nach Deutschland gekommen. Sie hatten kein Asyl beantragt, Aufenthaltserlaubnisse wurden wiederholt abgelehnt, auch die niedersächsische Härtefallkommission lehnte die Anträge der Familien zweimal ab.

Die Situation im Kosovo stehe einer Abschiebung nicht entgegen, entschied das Verwaltungsgericht. Die Lage dort sei für Roma zwar schwierig und von Diskriminierungen geprägt. Ein Abschiebeverbot könne sich aber nur ergeben, wenn die Betroffenen sehenden Auges in den Tod abgeschoben oder schweren Gesundheitsgefahren ausgesetzt würden. Dafür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte.

Ein Sprecher des niedersächsischen Flüchtlingsrats sagte, trotz aller angeführten Argumente stelle sich die Frage, ob die Abschiebung nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

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