FDP stellt Trojaner-Einsatz grundsätzlich in Frage
Berlin - "Der nun enthüllte Staatstrojaner nährt erhebliche Zweifel, dass ein Einsatz von Spionage-Software im Rahmen der deutschen Verfassung überhaupt möglich ist", sagte der FDP-Rechtsexperte Marco Buschmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Bisher deute vieles darauf hin, dass die Risiken eines eingeschleusten Trojaners für die Privatsphäre technisch nicht beherrschbar seien.
Dagegen hatten Vertreter von Bundessicherheitsbehörden erklärt, an Trojanern für die Überwachung von Computern festhalten zu wollen. Der Bund verwende Software, die genau auf ihren zuvor definierten Zweck ausgerichtet sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 in einem grundlegenden Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers geschaffen und hohe Hürden für Online-Durchsuchungen, also der Durchsuchung der Festplatte, gesetzt.
Nach den Worten des Abteilungsleiters im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, sind die Ermittler gehalten, die Spionage-Software in ihren Fähigkeiten auf jenes Maß zu reduzieren, das die Gerichte vorgegeben haben. "Jene Behörden, die die Programme nutzen, müssen die Software für jeden einzelnen Zugriff zuschneiden, dass es im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig ist", sagte Heiß den "Stuttgarter Nachrichten". "Sollten sie den Rohling benutzt haben, ohne ihn aufs Ziel zuzuschneiden, dann sind besondere innerdienstliche Vorschriften nötig."
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten via Internet angeprangert. Nach den Erkenntnissen der CCC-Experten kann die Software mehr als sie darf - bis hin zur äußerst sensiblen Online-Durchsuchung - und hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Die kritisierte Software wurde auch in Bayern eingesetzt - Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält das aber für legal.
Der bayerische Landtag wird sich am Mittag mit dem Thema beschäftigen. Die SPD fordert eine Klarstellung, dass die Polizei sich bei dem Einsatz der Software an das Gesetz halten muss. Herrmann hat die Verwendung der Trojaner einstweilen gestoppt, bis der Datenschutzbeauftragte Thomas Petri seine Überprüfung der Online-Überwachung abgeschlossen hat. In Bayern kam die Software nach Ministeriums-Angaben in den vergangenen Jahren fünf Mal zum Einsatz.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der am Urteil zur Online-Durchsuchung mitgewirkt hatte, sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Wenn der Staat eine Software einsetzt, die eine Ausspähung des Computers oder gar den Missbrauch durch Dritte ermöglicht, ist der Einsatz verfassungswidrig." Ein Trojaner dürfe zur Überwachung der Telekommunikation nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und nur dann eingesetzt werden, wenn technische Vorkehrungen unbefugte Nutzungen ausschlössen.