FDP muss mindestens zwei Millionen Euro nachzahlen

Die FDP wird von der Spenden-Affäre um ihren ehemaligen Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann eingeholt. Die Partei muss mindestens zwei Millionen Euro Strafe nachzahlen.
dpa |
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Leipzig – Die FDP muss für den unrechtmäßigen Umgang ihres früheren Spitzenpolitikers Jürgen Möllemann mit Spendengeldern eine Strafe von mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.

Einen anderen Teil des Verfahrens verwiesen die Richter an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück. Hierbei geht es um ein Volumen von etwa 1,4 Millionen Euro, das noch einmal geprüft werden muss, wie der Vorsitzende Richter Werner Neumann erläuterte.

Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden über insgesamt rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen, deren Herkunft aber verschleiert.

Der Bundestagspräsident verhängte deshalb eine Strafzahlung in Höhe von 4,3 Millionen Euro. Einen Teil hat die FDP bereits gezahlt, den größeren Teil der Summe focht sie allerdings vor Gericht an.

 

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