FDP muss 4,3 Millionen Euro zahlen

Mitten im Bundestagswahlkampf muss die FDP wegen der Möllemann-Spendenaffäre einen herben finanziellen Rückschlag hinnehmen - die Strafe beläuft sich auf 4,3 Millionen Euro.
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BERLIN - Mitten im Bundestagswahlkampf muss die FDP wegen der Möllemann-Spendenaffäre einen herben finanziellen Rückschlag hinnehmen - die Strafe beläuft sich auf 4,3 Millionen Euro.

Bundestagspräsident Norbert Lammert setzte am Donnerstag die Strafzahlungen der FDP wegen des Spendenskandals um den früheren NRW-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann auf insgesamt gut 4,3 Millionen Euro fest. Damit holen die Machenschaften des stets umstrittenen FDP-Politikers Möllemann die Liberalen gut sechs Jahre nach dessen Tod wieder ein.

FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms sagte mit Blick auf den Wahlkampf: „Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP ... stärker als bisher veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet.“ Die nordrhein-westfälischen FDP-Mitglieder hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der zu erwartenden Strafe zu bezahlen. Das ist die zweithöchste Strafe, die der Bundestag je verhängt hat.

Solms machte erneut deutlich, er werde „in enger Abstimmung mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Die Komplexität der Rechtslage und die Schwierigkeiten bei der Bemessung der zu verhängenden Sanktionen werden schon dadurch deutlich, dass die Bundestagsverwaltung für die Bewertung der schon lange bekannten Vorgänge mehrere Jahre benötigt hat.“

Lammert erläuterte, mit dem Strafbescheid würden Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im NRW-Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2002 begangen wurden. „In der Gesamtsumme sind 873 500 Euro berücksichtigt, die von der FDP – bei abweichender Rechtsauffassung – bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt wurden“, teilte Lammert weiter mit.

„Die mehrjährige Bearbeitungszeit hält sich durchaus im Rahmen vergleichbarer parteienrechtlicher Verfahren“, argumentierte der Bundestagspräsident und fügte hinzu: „Sie erklärt sich im konkreten Fall auch durch die außerhalb der Bundestagsverwaltung geleistete und für die Beurteilung relevante justizielle Aufarbeitung seitens der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte, die bis Mitte 2007 angedauert hat.“

Im Jahr 2002 war bekanntgeworden, dass Möllemann als Vorsitzender des NRW-Landesverbandes seiner Partei illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die FDP-Kassen geschleust hatte. Bis heute ist nicht bekannt, woher das Geld ursprünglich stammt. Möllemann war am 5. Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod gestürzt. Ob es Selbstmord war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, aber auch nicht sicher sagen.(dpa)

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