Faltlhauser soll zahlen
BayernLB will 200 Millionen Euro Schadensersatz von dem früheren Finanzminister. Das Geld soll von einer Versicherung kommen – das Honorar des Anwalts übernimmt der Steuerzahler
München - Das gab’s in der Geschichte der deutschen Justiz noch nie: Weil sie sich als Oberaufseher so dumm angestellt haben, verklagt die BayenLB Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser auf 200 Millionen Schadensersatz. Das ist die höchste Forderung, die je gegen einen langjährigen Spitzenpolitiker geltend gemacht wurde.
Damit sollen die beiden zur Rechenschaft gezogen werden für den Verlust von 3,7 Milliarden Euro, der dem bayerischen Steuerzahler durch den Kauf der österreichischen Pleitebank Hypo-Alpe-Adria entstanden sind. Dass sie künftig völlig mittellos dastehen und ihr gesamtes Privatvermögen verlieren werden, müssen Faltlhauser und Naser allerdings noch nicht fürchten.
Für seine Kontrolleure der BayernLB hat der Freistaat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die sie bei Fehlentscheidungen absichert. Die D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung steht für 105 Millionen Euro gerade. Seit gut einem Jahr versuchen die Banker, sie dazu zu bringen, für Faltlhausers und Nasers Dummheit zu zahlen. Sowohl der Untersuchungsausschuss des Landtags wie auch der neue Vorstand und Verwaltungsrat der Bank haben festgestellt, dass die beiden „grob fahrlässig“ gehandelt haben.
Die Versicherung, die ihre Sitze von London über die Kanal-Inseln bis nach Barcelona verstreut hat, stellt sich aber stur und lehnt kategorisch ab, auch nur einen Euro herauszurücken. Sie bestreitet, dass eine „grobe Fahrlässigkeit“ vorliege. Deshalb hat die BayernLB jetzt nun die Klage gegen Naser und Faltlhauser beim Verwaltungsgericht in Würzburg (das ist für Naser zuständig) und in München eingereicht – um Druck auf die Versicherung zu machen.
Die aber fühlen sie in ihrer Ablehnung vom Landgericht München I bestätigt. Dort klagt die Staatsanwaltschaft acht frühere BayernLB-Vorstände an. Der Richter hat den Prozess allerdings noch nicht eröffnet. Er zweifelt, ob die Manager tatsächlich ihre Pflichten verletzt haben. Gegen Faltlhauser und Naser gehen die Staatsanwälte ohnehin nicht strafrechtlich vor. Bis nicht klar ist, ob es zum Strafprozess kommt und wie der ausgeht, wollen die Verwaltungsgerichte die Schadensersatzklagen gegen Faltlhauser und Naser auf Eis legen.
Für die Bank aber fallen schon mal 182912 Euro Gerichtskosten an. Die erhöhen sich bei einem Urteil auf eine gute halbe Million. Zahlen muss der Verlierer. Das sind Peanuts gegen das, was die Anwälte kassieren werden. Auch da ist Faltlhauser fein raus. Seine Anwaltskosten von bisher 250000 Euro hat das Finanzministerium, also der Steuerzahler, übernommen. Schließlich war er ja im Auftrag des Freistaats oberster Kontrolleur.
Trotzdem ist das Verfahren für den eitlen Ex-Minister, der zehn Jahre über die Finanzen des Freistaats regierte, ein persönliches Desaster. Er fühlt sich als „Bauernopfer“, findet die Millionen-Forderungen an ihn „absurd“ und empfindet das Ganze als „Rufmord“. Darauf gedrängt, einen Schuldigen an den Pranger zu stellen, hatte der Koalitionspartner FDP. Er will einen politisch Verantwortlichen sehen. Für die Opposition ist das eine Genugtuung. „Wir sehen uns voll bestätigt“, sagt SPD-Landesbank-Experte Harald Güller. Allerdings sähe er gerne auch noch die anderen Verwaltungsräte wie Erwin Huber und Günther Beckstein vor Gericht. Güller: „Alle haben Verantwortung getragen, aber die CSU hat mit Faltlhauser einen Sündenbock benannt.“