Ex-Sicherungsverwahrte haben Anspruch auf Entschädigung
Karlsruhe - Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.
Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.). Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt.