Ex-Sicherungsverwahrte haben Anspruch auf Entschädigung

Das Land Baden-Württemberg muss Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, entschädigen.
dpa |
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Karlsruhe - Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49 000 und 73 000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.). Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt.

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