Ex-Minister Eichel kann auf höhere Pension hoffen

Seine Klage auf höhere Altersbezüge hat Eichel viele Anfeindungen eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt jedoch: Die Ansprüche sind wohl berechtigt.
von  dpa
Seine Klage auf höhere Altersbezüge hat Eichel viele Anfeindungen eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt jedoch: Die Ansprüche sind wohl berechtigt.
Seine Klage auf höhere Altersbezüge hat Eichel viele Anfeindungen eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht sagt jedoch: Die Ansprüche sind wohl berechtigt. © dpa

Leipzig – Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) kann sich Hoffnungen auf eine höhere Pension machen. Den Aufschlag zahlen muss nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts das Land Hessen, wo Eichel acht Jahre lang Ministerpräsident war. Eine Klage des SPD-Politikers gegen die Stadt Kassel wies der 3. Senat des Gerichts in Leipzig am Donnerstag dagegen ab. Eichel stehen voraussichtlich 9600 Euro zu – rund 7100 Euro für seine Arbeit als Bundesminister und 2500 Euro vom Land Hessen. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen.

Eine Klage gegen das Land ruhte bislang. Je nachdem, wie sich Hessen nach dem Fingerzeit der Leipziger Richter jetzt verhält, könnte erneut ein Prozessmarathon beginnen. Eichel streitet seit vielen Jahren für höhere Altersbezüge. Daran sei nichts Verwerfliches, betonte der Vorsitzende Richter Georg Herbert gleich zu Beginn der Verhandlung. „In Deutschland darf jeder Bürger klagen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Die Klage eines Ministers ist weder ehrenrührig noch unanständig.“

Die Angelegenheit ist kompliziert. Eichel war Oberbürgermeister von Kassel, Ministerpräsident des Landes Hessen und Bundesfinanzminister. Auf allen drei Posten hat er sich Ansprüche erworben. Nur: Einfach addiert werden können die nach Beamtenrecht und Bundesministergesetz nicht.

„Das Prinzip ist, dass ein Diener dreier Herren nicht dreimal soviel bekommt“, betonte der Vorsitzende Richter Georg Herbert. Eichels Anwalt Wolfgang Klemt erklärte, es sei unbestritten, dass dem 69-Jährigen 9600 Euro zustehen – allein für seine Arbeit als Oberbürgermeister und Ministerpräsident. Wäre Eichel danach nicht noch Bundesfinanzminister geworden, wäre alles klar gewesen.

Nach Eichels Ausscheiden in Berlin setzte der Bund sein Ruhegehalt auf exakt 7144,73 Euro fest. Das sei „amtsangemessen“ und berücksichtige auch Eichels Tätigkeit als Oberbürgermeister, betonte Richter Herbert.

Die Stadt Kassel sei nicht in der Pflicht. Anders verhalte es sich mit Versorgungsansprüchen ehemaliger Minister und Ministerpräsidenten des Landes Hessen. Die laut Herbert „durchaus großzügigen“ Regelungen dort rechtfertigten den Aufschlag auf Eichels Bundesminister-Pension. Der Richter sagte, es wäre wünschenswert, wenn das Land Hessen „die Korrektur von 2500 Euro“ vornähme und Eichel der erneute Gang durch die Instanzen erspart werde.

 

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