Europawahlen: Karlsruhe prüft Fünf-Prozent-Klausel
Karlsruhe - Die Beschwerdeführer um den Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim hatten bei der mündlichen Verhandlung im Mai kritisiert, die Klausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.
Die Situation sei nicht mit der des Bundestags vergleichbar: Es gebe keine Europäische Regierung, die sich auf eine stabile Mehrheit im Parlament stützen müsste. Befürworter der Klausel argumentierten hingegen mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments. In vielen anderen EU-Staaten gibt es keine vergleichbare Vorschrift.