Europa - und ein neues Grundgesetz?

Entspricht die Euro-Rettung tatsächlich nicht unserer Verfassung? AZ-Chefredakteur Arno Makowsky über die Klagen und das Grundgesetz.
Arno Makowsky |
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Welches Europa wollen wir eigentlich? Es ist diese wichtige Frage, die über all dem Gefeilsche um Fiskalpakt, Schuldenbremsen und Rettungsschirme zurzeit ziemlich untergeht. Wollen wir bloß ein Europa, in dem man besser Geschäfte miteinander machen kann? Oder eine politische Union, in der einer für den anderen aufkommt? Eine Gemeinschaft, hinter der – als Vision – so etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa stehen?

Die Frage ist deshalb wichtig, weil sie die Tatsache deutlich macht, dass ein starkes Europa gleichbedeutend ist mit der Aufgabe von Souveränitätsrechten – vor allem des deutschen Bundestags. Ein starkes Europa ist gleichbedeutend mit der Schwächung des eigenen nationalen Parlaments – das ist logisch.

Aber entspricht es auch unserem Grundgesetz? Es gibt Fachleute, die behaupten, dass eine Verfassungsänderung nur notwendig wird, wenn sich die Deutschen einem richtigen europäischen Bundesstaat eingliedern möchten. Andere halten schon die neuen Gesetze zur Euro-Rettung für nicht grundgesetzkonform. Über entsprechende Klagen wird das Bundesverfassungsgericht ab Montag  beraten. Sollten die Karlsruher Richter diese Klagen abweisen, muss es wohl eine Änderung (oder eher: Ergänzung) des Grundgesetzes geben. Denn unsere Verfassung entspricht im Hinblick auf Europa nicht mehr der heutigen Zeit.

Und wer Europa will, muss bereit sein, nationale Rechte abzugeben.

 

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