EuGH soll über Glücksspielrecht entscheiden
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof legte den Luxemburger Richtern am Donnerstag vier Fragen zur Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem Recht der Europäischen Union vor.
Grund ist, dass Schleswig-Holstein Anfang 2012 - noch unter der alten Landesregierung aus CDU und FDP - aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen war. Dies könnte dazu führen, dass die nach europäischem Recht erforderliche Einheitlichkeit der Glücksspielregelungen nicht mehr gegeben ist (Az. I ZR 171/10).
Schleswig-Holstein soll nach dem Willen der Landesregierung dem Glücksspielstaatsvertrag wieder beitreten. Hierüber soll der Landtag in Kiel noch heute abstimmen. Dennoch könnte es sein, dass zwischenzeitlich erteilte Glücksspiel-Lizenzen die Einheitlichkeit infrage stellen; auch hierüber soll der EuGH nach den Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs entscheiden.