EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Urteil: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss reformiert werden, weil sie gegen Grundrechte verstößt
AFP |
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Luxemburg –Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte der Bürger und muss reformiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil.

Demnach muss die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon Internet und E-Mail künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verlangt die Speicherung aller Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit Straftaten besser aufklären zu können.

Dies geht dem EuGH zu weit, da mit den Vorratsdaten, "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Bürger gezogen werde könnten. Die Datenerhebung und Speicherung sei deshalb zu begrenzen auf Fälle "schwerer Kriminalität". Zudem müsse bestimmt werden, dass Behörden nur Zugang mit Zustimmung eines Gericht erhielten.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, das EuGH-Urteil genau zu prüfen und dann schnell umzusetzen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung 2010 gekippt hatte, ist Deutschland europaweit der einzige Staat ohne Vorratsdatenspeicherung.

 

 

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