EuGH: Deutsche Pkw-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht

Im Gesetz steht sie längst, kassiert wurde sie bislang nicht. Nun hat das oberste EU-Gericht die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt.
dpa/AZ |
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Nach Urteil des EuGH: Deutsche PKW-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar.
Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa Nach Urteil des EuGH: Deutsche PKW-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar.

Zwar wurde die deutsche Pkw-Maut bereits 2016 eingeführt, abkassiert wurde bislang jedoch nicht. Nun wurde der Klage Österreichs stattgegeben. Die Infrastrukturabgabe ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. 

Luxemburg - Die häufig diskutierte deutsche PKW-Maut ist laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Nach dem jetzigen Modell ist die Einführung nicht möglich, da sie sich nicht mit europäischem Recht vereinen lässt. 

Deutsche Pkw-Maut: Prestigeprojekt der CSU

Die deutsche PKW-Maut zählt als ein Prestigeprojekt der CSU. Eigentlich sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer jedoch sollten im Gegenzug für Mautzahlungen indirekt durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

Österreich reichte Klage gegen deutsche Pkw-Maut ein

Beschlossen wurde sie bereits 2015. Nach langem Ringen und geringfügigen Änderungen gab die EU-Kommision ihre Bedenken 2016 auf. Österreich jedoch zog vor Gericht mit dem Argument, die deutsche PKW-Maut diskriminiere verbotenerweise ausländische Autofahrer, da inländische Fahrzeugbesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Die ebenfalls an Deutschland angrenzenden Niederlande unterstützen Österreich bei ihrer Klage. 

Verstoß gegen Grundsätze des EU-Binnenmarkts

Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last im Grunde ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

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