EU-Ausländer sollen Leistungen gekürzt werden
In Deutschland haben EU-Bürger nach sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe.
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) will diesen Sozialhilfe-Anspruch nun per Gesetz beschränken. „Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen“, begründete sie diesen Vorschlag. Nahles reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten.
Zuvor hatte bereits die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, ein entsprechendes Gesetz gefordert. Rückendeckung für ihren Vorschlag bekommt sie jetzt von SPD-Vize Olaf Scholz. Auch er sagt in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass er Sozialleistungen für EU-Bürger einschränken will. „Freizügigkeit bedeutet nicht, dass man sich aussuchen kann, wo man Sozialleistungen erhält. Wanderungsbewegungen, die durch höhere Sozialleistungen motiviert werden, will aber keiner“, formulierte Hamburgs Erster Bürgermeister in dem Interview. Konkret schlug Scholz im Gespräch mit dem „Spiegel“ vor, dass EU-Ausländer erst dann dauerhaft Sozialleistungen beantragen können, wenn sie ein Jahr in einem Land gelebt und gearbeitet haben. Entsprechende Urteile habe der Europäische Gerichtshof schon gefällt.
„Ich plädiere dafür, die deutschen Sozialgesetze für europäische Zuwanderer präzise an die europäische Rechtsprechung anzupassen“, sagte Scholz. Auslöser für das Urteil des Bundessozialgerichts war der Fall einer Frau, die in Bosnien geboren wurde, inzwischen Schwedin ist und mit ihren drei Kindern in Deutschland lebt. Ein Jobcenter in Berlin hatte die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, da die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitsuchende keinen Anspruch darauf hätten. Auch Sozialgeld für die anderen Kinder wurde nicht mehr gezahlt.