Es fällt das Garzweiler-Urteil

Hat der Braunkohletagebau Garzweiler in Nordrhein-Westfalen mit seinen Umsiedlungen die Grundrechte der Betroffenen verletzt? Darüber will das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil verkünden.
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Karlsruhe/Erkelenz - Die Karlsruher Richter entscheiden über die Klage eines Anwohners sowie des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND).

Der Anwohner Stefan Pütz wehrt sich dagegen, dass sein Haus 2017 dem Tagebau weichen soll. Er sieht sein "Recht auf Heimat" verletzt, das er von dem Grundrecht auf Freizügigkeit herleitet. Die Umsiedlung betreffe ihn in seiner ganzen Person, nicht nur in seinem Eigentum, argumentiert er. Der BUND sieht sein Eigentumsrecht durch den Verlust einer Obstbaumwiese verletzt. Die Kläger waren zuvor bei den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen gescheitert.

Die Verfassungsrichter wollen darüber entscheiden, ob die Grundrechte der Betroffenen in den komplizierten und zum Teil weit zurückliegenden Genehmigungsverfahren ausreichend gewahrt worden sind. Sie werden auch abwägen, was dem Einzelnen zum Wohle der Allgemeinheit zuzumuten ist. Dabei wird es auch darauf ankommen, inwieweit Garzweiler energiepolitisch unverzichtbar ist. Eine klare Tendenz ließen die Richter in ihrer mündlichen Verhandlung im Juni nicht erkennen.

Garzweiler II, um das es bei dem Urteil gehen wird, ist 48 Quadratkilometer groß. Bis 2045 sollen hier 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle gefördert. 13 Dörfer müssen umgesiedelt werden.

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