Erste Verurteilung wegen sexueller Nötigung in der Silvesternacht

Köln - Erstmals ist ein Täter aus der Kölner Silvesternacht wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden.
Ein halbes Jahr nach den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht mussten sich erstmals zwei Verdächtige wegen sexueller Nötigung vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen die beiden 21 und 26 Jahre alten Männer begann heute.
In dem Verfahren wurden nach Angaben des Kölner Amtsgerichts ein Algerier und ein Iraker angeklagt. Die zwei Männer sollen mit späteren Opfern zunächst Fotos gemacht haben. Dann seien 10 bis 15 andere Männer hinzugetreten, die Frauen seien getrennt und umringt worden.
Einer Frau wurde dabei laut Anklage aus der Gruppe heraus in den Schritt und an den Po gefasst. Ein Täter habe zudem das andere Opfer geküsst und im Gesicht abgeleckt. Auch sei aus der Gruppe heraus versucht worden, ihr in die Handtasche zu greifen. Die Angeklage lautet deshalb auch auf versuchten Raub.
Das Amtsgericht Köln sprach heute einen 21 Jahre alten Iraker wegen sexueller Nötigung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht. Ihm war vorgeworfen worden, eine Frau in der Silvesternacht an sich herangezogen, sie geküsst und im Gesicht abgeleckt zu haben. Das Opfer war zudem von mehreren Männern umringt worden.
Ein 26 Jahre alter Algerier wurde wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Strafe in gleicher Höhe verurteilt. Im Zusammenhang mit den massenhaften Übergriffen in der Nacht hat es schon mehrere Urteile gegeben - bis zum jüngsten Prozess hatten sich diese aber auf Diebstahl, Hehlerei und Ähnliches bezogen. Im Mai hatte es in Köln zwar bereits eine Anklage wegen eines Sexualdelikts aus der Nacht gegeben - damals ging es aber um den Versuch einer sexuellen Nötigung. Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil ihn das Opfer in der Verhandlung nicht wiedererkannte.