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Erste Ausgangssperre: Rechtswidriger Unfug

Der Landtags-Korrespondent Ralf Müller über das Urteil zur Ausgangssperre.
Ralf Müller |
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Im Frühjahr 2020 wusste man nicht viel über die Gefährlichkeit des Coronavirus, wenig über die Übertragungswege und ein Impfstoff war nicht in Sicht. In dieser Zeit fügten sich die allermeisten Menschen in härteste Infektionsschutzmaßnahmen, ohne groß darüber nachzudenken, ob diese geeignet sind oder nicht.

Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug

Nachträglich ist es klar: Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug. Eine einzelne Person oder eine Familie auf der Straße stellten kein zusätzliches Infektionsrisiko dar. Wenn eifrige Ordnungshüter Menschen von Parkbänken verjagten, war das rechtswidrig, so der Verwaltungsgerichtshof. Die Beraubung der Freiheit von Millionen Menschen war ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Man wundert sich, dass dies nicht von Anfang an klar war. Doch was bringt uns diese Feststellung heute?

Nicht viel außer der Erkenntnis, dass Angst gelegentlich nicht nur den Verstand der Menschen, sondern auch der Regierenden ausschaltet, sofern sie damit nicht - wie Söder nicht grundlos unterstellt wird - noch ganz andere Motive verfolgen. Für eine etwaige neue Pandemie und deren Bekämpfung setzt die Entscheidung des VGH zwar gewisse Leitplanken, kann aber keine Verbindlichkeit entfalten.

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8 Kommentare
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  • Ludwig aus Bayern am 11.10.2021 08:17 Uhr / Bewertung:

    Ein Unfug sind die ganzen "Regeln" immer noch. Weitestgehend unwirksamer Hokuspokus, geeignet nur zur Unterwerfung.
    Und die Deutschen unterwerfen sich.
    Einer Regierung, die keine Ethik mehr kennt. Außer jener, die sie selber kauft und bezahlt.

  • KUMMUC am 10.10.2021 15:17 Uhr / Bewertung:

    Und König Markus der Erste aus Franken müsste wegen millionenfacher Freiheitsberaubung vor Gericht, aber das wagt ja kein Richter

  • Der wahre tscharlie am 09.10.2021 16:23 Uhr / Bewertung:

    Richtiger Kommentar zu dem Urteil.
    Inzwischen hat die Staatsregierung ja Revision gegen das Urteil angekündigt. Man stelle sich vor, all jene Menschen, die damals wg. dieser unzulässigen Beschränkung eine Geldstrafe bezahlen mussten, fordern vom Freistaat ihr Geld zurück.

    Interessant finde ich auch, auf welche Formulierung sich das Gericht bezieht. Nämlich auf, das Haus verlassen "ohne ersichtlichen Grund". Unabhängig von der schwammigen Begründung, war eigentlich klar, dass man sich an der frischen Luft nicht ansteckt.

    Wobei ich den Eindruck habe, dass die Formulierung "ohne ersichtlichen Grund, ohne triftigen Grund (PAG) in Bayern sehr "beliebt" ist.
    Und dass Söder gerne noch eine "Schippe" in Bayern drauf geklegt hat, bei den von ihm mitbeschlossenen Beschlüssen In den MPKs , hat ja wohl jeder Bürger bemerkt.
    Insofern ist es ein wichtiges Urteil.

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