Erste Ausgangssperre: Rechtswidriger Unfug
Im Frühjahr 2020 wusste man nicht viel über die Gefährlichkeit des Coronavirus, wenig über die Übertragungswege und ein Impfstoff war nicht in Sicht. In dieser Zeit fügten sich die allermeisten Menschen in härteste Infektionsschutzmaßnahmen, ohne groß darüber nachzudenken, ob diese geeignet sind oder nicht.
Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug
Nachträglich ist es klar: Das zeitweilige Ausgehverbot war Unfug. Eine einzelne Person oder eine Familie auf der Straße stellten kein zusätzliches Infektionsrisiko dar. Wenn eifrige Ordnungshüter Menschen von Parkbänken verjagten, war das rechtswidrig, so der Verwaltungsgerichtshof. Die Beraubung der Freiheit von Millionen Menschen war ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Man wundert sich, dass dies nicht von Anfang an klar war. Doch was bringt uns diese Feststellung heute?
Nicht viel außer der Erkenntnis, dass Angst gelegentlich nicht nur den Verstand der Menschen, sondern auch der Regierenden ausschaltet, sofern sie damit nicht - wie Söder nicht grundlos unterstellt wird - noch ganz andere Motive verfolgen. Für eine etwaige neue Pandemie und deren Bekämpfung setzt die Entscheidung des VGH zwar gewisse Leitplanken, kann aber keine Verbindlichkeit entfalten.
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