Ermittlungsverfahren vor allem gegen russische Spione

Die Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit oder ähnlicher Delikte betreffen in erster Linie russische und iranische Spione.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" am Eingang der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Uwe Anspach/dpa "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" am Eingang der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Berlin - Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Demnach gab es in den letzten zehn Jahren 123 solcher Ermittlungsverfahren. 27 richteten sich gegen russische Staatsangehörige, 22 gegen Iraner sowie jeweils 15 gegen Türken und Chinesen. Die USA liegen mit sieben Ermittlungsverfahren auf Platz sechs - knapp hinter Syrien mit acht Verfahren.

Derzeit sind in Karlsruhe den Angaben zufolge acht Ermittlungsverfahren gegen ausländische Spione anhängig. Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind seit 2007 ungeachtet dessen lediglich vier Agenten aus Syrien zu "personae non gratae" erklärt worden. Generell könnten gegen betroffene Mitarbeiter keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wenn sie diplomatische Immunität genössen, heißt es dem Bericht zufolge in der Antwort. Ansonsten seien aufenthaltsrechtliche Maßnahmen Ländersache; darüber führe der Bund keine Statistik.

Ausweisungen seien laut Innenministerium durchsetzbar, wenn Spione zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden seien. Zudem gebe es noch die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern.

Lesen Sie hier: Erdogan schließt Auslieferung von Deniz Yücel an Deutschland aus

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.