Ermittlungen gegen Netzpolitik.org - Maas skeptisch

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Ermittlungen gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org wegen Landesverrats kritisch.
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Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org: Sein Blog zählt zu den bekanntesten in Deutschland.
dpa Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org: Sein Blog zählt zu den bekanntesten in Deutschland.

Berlin - "Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen", sagte Maas.

Er habe auch Zweifel, "ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Er begrüße daher die Ankündigung von Generalbundesanwalt Harald Range, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.

Lesen Sie hier: Angeblicher Landesverrat - Ermittlungen gegen Blogger

"Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut", betonte Maas. "Dieses Verfahren zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimschutz sein kann." Deshalb werde zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat und dem Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig seien.

Netzpolitik.org hatte vor einigen Wochen über Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten die Journalisten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete wegen der Veröffentlichung Anzeige gegen Unbekannt. Range leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org ein, was heftige Proteststürme auslöste.

Am Freitag kündigte Range an, dass er die Ermittlungen vorerst ruhen lassen will und zunächst ein Gutachten abwarten möchte zu der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt.

 

 

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