Ermittler sehen Verdacht gegen Zschäpe bestätigt

Die Bundesanwaltschaft sieht ihren Verdacht gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin der "Zwickauer Zelle", Beate Zschäpe, bestätigt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die Bundesanwaltschaft sieht ihren Verdacht gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe bestätigt.

Karlsruhe - "Aufgrund der weiteren Ermittlungen sind wir überzeugt, dass sie die terroristische Vereinigung NSU mitbegründet hat und sich auch bis zum Ende an ihr beteiligt hat", sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Markus Köhler, am Samstag in Karlsruhe.

Einzelheiten wollte er mit Blick auf das Haftbeschwerdeverfahren nicht mitteilen. Zschäpes Anwälte haben die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Sie halten eine Beteiligung der 36-Jährigen an den Terroraktionen für nicht ausreichend belegt. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders. Der Bundesgerichtshof muss nun darüber entscheiden.

Nach Informationen des ARD-Magazins "Panorama", der "Süddeutschen Zeitung" und der Nachrichtenagentur dpa prüfen die Ermittler, ob sie den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung auch auf versuchten Mord erweitern. Zschäpe hat demnach die Zwickauer Wohnung Anfang November 2011 in Brand gesetzt, obwohl möglicherweise eine Nachbarin noch in dem Doppelhaus war. Dies könnte als versuchter Mord gewertet werden.

Die Strafverfolger gehen davon aus, dass Zschäpe in die Taten der mit ihr zusammenlebenden Killer Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eingeweiht war. Kurz vor einem Mord in München soll sie den Berichten zufolge die beiden angerufen haben. Ein Waffenkurier soll in ihrem Beisein eine Waffe gezeigt haben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.