Erhalten Patienten die Medikamente, die sie brauchen?

Oder helfen die Arzneimittel eher dem Arzt und dem Pharmaunternehmen? Studien belegen immer wieder Letzteres. Nun soll ein neues Gesetz die Korruption im Gesundheitswesen eindämmen
von  Ruppert Mayr, Tobias Wolf
Medikamente sollten Patienten wie diesem kleinen Buben helfen, nicht der Geldgier korrupter Ärzte und Pharmaunternehmen. Ein neues Gesetz soll jetzt die Bestrafung regeln.
Medikamente sollten Patienten wie diesem kleinen Buben helfen, nicht der Geldgier korrupter Ärzte und Pharmaunternehmen. Ein neues Gesetz soll jetzt die Bestrafung regeln.

Oder helfen die Artzney eher dem Arzt und dem Pharmaunternehmen? Studien belegen immer wieder Letzteres. Nun soll ein neues Gesetz die Korruption im Gesundheitswesen eindämmen

Berlin Lange empörten sich die Ärzte über das Ansinnen der Großen Koalition, ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen zu schaffen. Als es nichts half, setzten sie sich an die Spitze der Bewegung. Dass ein neues Gesetz nötig ist, ist heute nicht mehr strittig, zumal auch der Bundesgerichtshofs 2012 kritisierte, dass die freiberuflichen, niedergelassenen Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden können.

Jetzt hat sich die Große Koalition auf letzte Details des Gesetzes verständigt. In der Sitzungswoche vom 11. bis 15. April soll es endgültig verabschiedet werden. Korrupten Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen dann bis zu drei Jahren Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren geahndet. Und künftig sollen sich auch Pharmavertreter strafbar machen, wenn sie aktiv bestechen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD):

Von welchen Summen ist die Rede? Allein für verschreibungspflichtige Artzney gibt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 30 Milliarden Euro aus. Und der Arzt entscheidet mit seinen Rezepten, wo die Pharmaindustrie ein Geschäft machen kann. Eine immense Summe, eine immense Machtfülle – und eine immense Versuchung.

Ähnliches gilt übrigens für Medizinprodukte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verweist auf Schätzungen, wonach allein der GKV bei Gesamtausgaben von rund 200 Milliarden Euro durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen Mehrkosten bis zu 18 Milliarden Euro entstehen.

Was droht bei Korruption im Gesundheitswesen? Korrupten Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Maas künftig bis zu drei Jahren Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Gefängnis geahndet.

Patientenschützer: Medikamenten-Studien in dieser Form verbieten

Und was die Ärzte besonders freut, denn bisher standen immer nur sie am Pranger: Die Strafe kann nicht nur die treffen, die bestochen wurden, sondern auch die, die bestochen haben – Pharmaindustrie und Medizinproduktehersteller in erster Linie.

Wann akzeptiert man unerlaubt einen Vorteil? Die Annahme von Vorteilen soll laut Justizministerium künftig dann bestraft werden, wenn sie Gegenleistung für eine Bevorzugung ist. Beispiele sind Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte für die bevorzugte Verordnung von Artzney oder „Kopfgelder“ für die Zuweisung von Patienten an ein bestimmtes Krankenhaus.

Das Ministerium stellt allerdings ausdrücklich klar, dass Vorteile, die im Rahmen zulässiger beruflicher Kooperationen gewährt werden, auch künftig nicht strafbar sind. Etwa wenn ein niedergelassener Arzt mit einem Krankenhaus vertraglich geregelt hat, dass er dort ambulant operieren kann.

Wie reagiert die Pharmaindustrie? Nach mehreren Skandalen ist die Branche um mehr Offenheit im Umgang mit ihren Zuwendungen insbesondere an Ärzte bemüht. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Unternehmen können sich ihm freiwillig anschließen, sind dann aber den Transparenzregeln und Sanktionsmechanismen des Vereins unterworfen. Die Strafen können bis zu 400 000 Euro betragen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren nach eigenen Angaben etwa 75 Prozent des deutschen Pharmamarkts.

Spannend wird es, wenn der FSA im Juni seinen ersten Bericht über die Zuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte veröffentlicht.

Hilft das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen? Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass das Gesetz insgesamt greift. Geld sei aber auch nur ein Aspekt des Problems. Viel wichtiger ist das Vertrauen des Patienten. Er müsse sicher sein können, dass er das bekommt, was er für seine Therapie benötigt – und nicht das, was Arzt und Pharmafirmen zum ökonomischen Vorteil gereicht.

Was sagen die Patientenschützer? Der Deutschen Stiftung Patientenschutz geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

So sollen die umstrittenen Medikamenten-Studien an Patienten in ihrer jetzigen Form klar verboten werden, betont Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Alle notwendigen Studien müssen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden und strengen Transparenzregeln unterliegen.“

Wieviele Patienten dienen als „Versuchskaninchen?“ Rund 1,7 Millionen Menschen seien 2014 in Anwendungsbeobachtungen einbezogen gewesen – „in der Regel ohne ihr Wissen“, kritisiert Brysch.

Was soll dagegen unternommen werden? „Die Medikamentenverordnung müsste sich an der bestmöglichen Therapie orientieren – nicht an wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen und Ärzten“, erklärt Brysch.

Außerdem müssten Patienten künftig vom Arzt vorab informiert werden und einer Teilnahme an einer solchen Studie schriftlich zustimmen. Die Ergebnisse müssten in einer Datenbank veröffentlicht werden. „Dazu gehören auch die Namen der beteiligten Ärzte sowie die Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigungen“, betont der Stiftungsvorstand.

Welchem Zweck dienen diese Studien? Mit ihnen will die Pharmaindustrie Informationen über Artzney unter Alltagsbedingungen gewinnen.

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