Entscheidung zu Verbotsverfahren Ende März?
Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) rechnet für Ende März mit einer Entscheidung der Ministerpräsidenten zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren: "Ich erwarte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. März einen solchen Beschluss".
Erfurt/Berlin - Die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die rechtsextreme NPD könnte dann über den Bundesrat erfolgen, sagte Lieberknecht der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt.
Mitte der Woche hatten sich die Unions-Innenminister für einen Abzug der V-Leute aus der NPD-Führung ausgesprochen. Sie wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenminister am kommenden Donnerstag in Berlin vorlegen. Einen entsprechenden Antrag können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einreichen.
Thüringen hat nach Angaben von Lieberknecht bereits keine V-Leute des Verfassungsschutzes mehr in der NPD. Das gelte nicht nur für die Führungsgremien der NPD. "Ich bin für Eindeutigkeit", sagte die CDU-Regierungschefin.
Das Abschalten der V-Leute des Verfassungsschutzes gilt als eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Verbotsverfahren überhaupt Chancen hat. Die Erfolgsaussichten sind wegen der hohen verfassungsrechtlichen Hürden in der Politik nach wie vor umstritten. Lieberknecht erwartet, dass ein Verbotsverfahren kommt. 2003 war ein erstes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der V-Leute in der NPD-Führung gescheitert.