Entscheidung zu Mindestlohn für Zeitungszusteller erwartet

Erneut wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum seit 2015 geltenden Mindestlohn erwartet. Diesmal geht es um einen Spezialfall: die Lohnuntergrenze für Zeitungszusteller.
dpa |
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Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit gesetzlichen Übergangsregelungen beim Mindestlohn für Zeitungszusteller.

Mindestlohn: Ist die Sonderregelung für eine bestimmte Berufsgruppe zulässig?

Bei der Verhandlung in Erfurt geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber nur für diese Berufsgruppe eine Sonderregelung treffen durfte. Das seit 2015 geltende Mindestlohngesetz enthielt bis Ende 2017 einen speziellen Passus für Zeitungszusteller. Er sah eine nur schrittweise Anhebung ihrer Lohnuntergrenze auf den allgemein geltenden Mindestlohn vor.

Verhandelt wird die Klage einer Zeitungszustellerin aus Norddeutschland. Sie verlangt für den Zeitraum von Januar 2015 bis April 2016 den vollen gesetzlichen Mindestlohn sowie Nachtzuschläge in Höhe von 30 Prozent. Die Klägerin argumentiert, die Sonderregelung für Zeitungszusteller im Gesetz sei verfassungswidrig. Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte indes entschieden, der Passus sei wirksam und verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

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