Entscheidung im Fall Mollath: Eine Enttäuschung

Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg ist eine schwere Enttäuschung für alle, die sich Gerechtigkeit für Gustl Mollath wünschen. Sitzt der Mann zu Recht seit sieben Jahren in der Psychiatrie – oder wird er dort festgehalten, obwohl er weder geisteskrank noch gemeingefährlich ist? Das Landgericht hat es abgelehnt, dass Richter darüber noch einmal befinden müssen. Und das, obwohl im Mollath-Untersuchungsausschuss jede Menge gravierender Fehler beim ersten Verfahren im Jahr 2006 aufgedeckt worden waren. Sogar die bayerische Justizministerin Merk, die in diesem Fall lange unglücklich agierte, wollte eine Wiederaufnahme.
Die ablehnende Haltung der Regensburger Kammer – sie beruft sich darauf, die Anträge seien „unzulässig“ gewesen – enttäuscht jeden Bürger, der sich von einem Gericht nicht bloße Paragrafenreiterei, sondern Menschlichkeit erwartet. Sie bestärkt aber auch alle Verschwörungstheoretiker und Internet-Shitstormer in der wirren Annahme, Mollath sei das Opfer eines Komplotts; er dürfe nicht freikommen, weil er die Schwarzgeldgeschäfte einer Bank aufgedeckt habe.
Vor solchem Unfug muss man die bayerische Justiz in Schutz nehmen. Mollath sitzt nicht aus politischen Gründen in der Psychiatrie, sondern weil er angeblich seine Frau geschlagen und gewürgt und Dutzende Reifen aufgestochen hat. Ob diese Vorwürfe einer Überprüfung standhalten – daran gibt es erhebliche Zweifel. Das macht die Entscheidung aus Regensburg so problematisch.