Eltern kann Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz zustehen

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
von  dpa

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.

Karlsruhe - Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Schadenersatz für Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig, die nicht wie geplant ein Jahr nach der Geburt wieder voll arbeiten konnten, weil sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Von der Stadt wollen sie den Verdienstausfall ersetzt haben.

Rechtsanspruch auf Kita-Platz seit 2013

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Aber nicht überall standen ausreichend Plätze bereit.

Die drei Leipzigerinnen hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem gingen sie leer aus und fanden später nur dank eigener Bemühungen eine Betreuungsmöglichkeit. Ihrer Ansicht nach muss die Stadt dafür geradestehen und ihnen die finanziellen Einbußen ausgleichen - knapp 2200, rund 4500 und etwa 7300 Euro.

Drei Mütter klagen: Kein Kita-Platz - BGH verhandelt über Verdienstausfall

Vor dem Landgericht Leipzig hatten sie damit zunächst Erfolg. Das Oberlandesgericht Dresden kippte aber im August 2015 dieses Urteil. Mit der Begründung: Anspruch auf Betreuung hätten nach dem Wortlaut des Gesetzes die Kinder und nicht die Mütter oder Väter. Ziel sei die frühe Förderung des Kindes, nicht die Berufstätigkeit der Eltern.

Damit habe der Senat "große Probleme", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe. Der Gesetzgeber habe an vielen Stellen klargemacht, dass es auch um die bessere Vereinbarkeit von Job und Familie gehe.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.