Eindeutig regeln!
Der Tod hat keinen Platz mehr in unserem Leben. Gestorben wird immer woanders – in Kliniken, in Heimen, im Hospiz. Timo Konietzka starb anders: Seine Frau holte ihn aus der Klinik heim, er sah seine Enkel noch einmal, trank ein Bier – und dann schluckte er das todbringende Gift.
Für diese Art des Abschieds vom Leben hat der Meister-Löwe schriftlich um Verständnis gebeten. Ich verstehe ihn. Kein Verständnis habe ich hingegen für die deutsche Gesetzeslage zur aktiven Sterbehilfe. Diese ist nämlich alles andere als eindeutig: Aktive Sterbehilfe ist strafbar.
Straffrei ist hingegen die Beihilfe zur Selbsttötung, weil auch der Suizid als solcher straffrei ist. Soweit die juristische Theorie. In der Praxis kann Beihilfe aber als Tötung auf Verlangen oder unterlassene Hilfeleistung bestraft werden, Ärzte dürfen laut neuer Berufsordnung keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.
Strafrechtlich könnte der Bundestag Klarheit schaffen – meiner Ansicht nach im Sinne der Schweizer Regelung, dass ein Mediziner einem unheilbar Kranken todbringende Artzney verschaffen darf. Auch die Frage, ob Menschen sterben dürfen, die das Gift nicht mehr selbst einnehmen können, aber klar geäußert haben, dass sie sterben wollen, muss eindeutig geregelt werden.
Hiervor drückt sich in meinen Augen der Gesetzgeber seit Jahrzehnten. Schlimmer noch: Ärztekammer und CSU wollen jede Form organisierter Sterbehilfe verbieten lassen. Dann sterben diese Menschen in der Schweiz oder den Niederlanden – woanders halt.
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