Ein guter Ansatz

AZ-Redakteur Rudolf Huber über die Reform des Flensburger Punktesystems: Mit der jetzigen Regelung haben auch Juristen echte Probleme.
Wer ernsthaft daran zweifelt, dass das derzeitige Punktesystem des Flensburger Zentralregisters reformbedürftig ist, der sollte sich mal einen ganz besonderen Lesegenuss gönnen: Das deutsche Straßenverkehrsgesetz, § 29. Darin ist geregelt, wie und wann die Strafpunkte getilgt werden. Für Laien ist das völlig unverständlich. Und sogar Juristen geben offen zu, dass sie damit so ihre Probleme haben.
Also ist klar: Eine Vereinfachung ist dringend nötig. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist nicht der Erste, der das erkannt hat. Herumgedoktert und -theoretisiert wird daran schon lange. Was jetzt stückweise aus dem Berliner Ministerium an die Öffentlichkeit dringt, wirkt aber noch nicht wirklich überzeugend.
So ist es zwar grundsätzlich gut, wenn die Gesamtpunktezahl und die Punkte pro Vergehen reduziert werden – das dient der besseren Übersichtlichkeit. Allerdings muss natürlich sichergestellt werden, dass schwere Verstöße, die Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern gefährden (etwa Tempo oder Drängeln), nicht die selben Konsequenzen haben wie Kavaliersdelikte, die niemandem weh tun. Und auch die Frage der Verjährung ist knifflig: Steigt ein Temposünder eher aufs Gas, wenn er weiß, dass seine alten Punkte trotz des neuen Eintrags gelöscht werden?
Deutschland hat nach Einschätzung von Experten das strengste Punktesystem Europas. Es muss simpler, verständlicher werden. Aber keinesfalls auf Kosten der Verkehrssicherheit.