Eilantrag: Opposition scheitert bei Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag auf ein Eilverfahren als unzulässig zurück. Die Antragsteller hätten nicht ausreichend deutlich gemacht, warum ohne den Eingriff des Gerichts ein deutlicher Nachteil entstehen würde. Die Opposition habe zwar erklärt, die Unterlagen seien für die Erfüllung der Untersuchungsverpflichtung im Ausschuss unverzichtbar. Sie hätten jedoch nicht erläutert, warum sie zu dieser Einschätzung gekommen seien.
Die CSU-Fraktion im Landtag feierte die Entscheidung als Erfolg für sich. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes habe gezeigt, dass die Beweisanträge der Opposition nur ein Wahlkampfmanöver gewesen seien, sagte Ausschuss-Vorsitzender Josef Schmid (CSU). "Sie wurden, wie von uns vorhergesagt, als unzulässig abgewiesen", betonte er. "Damit sind SPD, Grüne und FDP krachend vor Gericht gescheitert. Die Nichtherausgabe der Akten stellt keine Rechtsverletzung dar."