Dürfen embryonale Stammzellen patentiert werden?

In einem Grundsatzurteil entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen.
dpa |
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In einem Grundsatzurteil entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen.

Luxemburg - Das höchste EU-Gericht wird die Frage klären, ob diese Stammzellen und die Verfahren zu ihrer Herstellung patentiert werden können.

Das Urteil ist für die Forschung von großer Bedeutung. Die Verwendung embryonaler Stammzellen ist äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die bei ihrer Gewinnung zerstört werden. Ein Gutachter am Gerichtshof hatte empfohlen, ein Patent auf so hergestellte Stammzellen zu verbieten, weil es gegen die guten Sitten verstoße. In drei Vierteln aller Fälle folgt das Gericht dem Gutachter.

Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle (Rechtssache: C-34/10).

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