Dublin-Verfahren soll auch wieder für Syrer gelten

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Syrien künftig wieder häufiger in andere europäische Länder zurückschicken. Das sogenannte Dublin-Verfahren werde hier nun wieder angewendet, hieß es.
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Deutschland hatte im August beschlossen, das sogenannte Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen.
dpa Deutschland hatte im August beschlossen, das sogenannte Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen.

Die Bundesregierung will Flüchtlinge aus Syrien künftig wieder häufiger in andere europäische Länder zurückschicken. Das sogenannte Dublin-Verfahren werde hier nun wieder angewendet, hieß es.

Berlin - Nach wochenlangem Flüchtlingsandrang sendet Deutschland Signale für eine Abkehr vom großzügigen Umgang mit syrischen Asylbewerbern.

So sollen Menschen aus dem Bürgerkriegsland wieder nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in EU-Länder zurückgeschickt werden, über die sie in die Europäische Union eingereist waren, wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin bestätigte.

Beim Familiennachzug für Asylbewerber aus Syrien will zumindest die Union die Hürden erhöhen und einen solchen Kurswechsel zunächst auf Innenminister-Ebene mit der SPD beraten. Wie der Innenministeriumssprecher der dpa sagte, wendet Deutschland das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten außer Griechenland an.

"Das gilt auch für syrische Staatsangehörige, seit dem 21. Oktober", fügte er hinzu. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfe nun wieder in jedem Einzelfall alle Aspekte für einen sogenannten Selbsteintritt Deutschlands, also die Übernahme in das nationale Asylverfahren.

Dabei soll auch geschaut werden, wie groß tatsächliche Möglichkeiten für eine Überstellung in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind. Deutschland hatte im August beschlossen, das Dublin-Verfahren für Syrer vorübergehend auszusetzen. Normalerweise wird bei jedem Asylbewerber zwingend geprüft, ob er zuerst in einem anderen Land europäischen Boden betreten hat. Ist dem so, muss der Betroffene eigentlich dorthin zurück.

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Darauf wurde bei Syrern seit August offiziell verzichtet - aus humanitären Überlegungen, aber auch um das BAMF zu entlasten. Denn das Prüfungsverfahren ist sehr aufwendig. BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise soll nach Darstellung aus SPD-Kreisen von der Wiederanwendung des Dublin-Verfahrens für syrische Asylbewerber nichts gewusst haben.

Wie mehrere Teilnehmer der SPD-Fraktionssitzung am Dienstag berichteten, habe Weise als Gast der Fraktion beteuert, das sei auch für ihn eine Überraschung. Allerdings widersprach ein BAMF-Sprecher dieser Darstellung: "Der BAMF-Leiter Frank-Jürgen Weise war über die Anwendung des Dublin-Verfahrens für syrische Asylbewerber informiert", erklärte er.

Die SPD-Spitze wurde nach Informationen aus Parteikreisen von der Entscheidung de Maizières kalt erwischt. Dies sei im Vorfeld nicht in der Bundesregierung besprochen worden. Die Union wolle offensichtlich ein "Ordnungssignal" aussenden, hieß es. In der SPD wird das kritisch gesehen: Kein EU-Land dürfte Flüchtlinge, die nach Deutschland wollen, nun noch registrieren, weil sie dann unter Umständen postwendend zurückgeschickt würden, hieß es aus hochrangigen SPD-Kreisen.

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Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, sagte der dpa: "Das ist ein integrationspolitisches Fiasko, weil Zehntausende in monatelange Warteschleifen gedrängt werden. Eine Abschiebung so vieler Menschen nach Ungarn oder Kroatien ist unmenschlich und zugleich unrealistisch."

Die Rückführung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten dürfte für Deutschland tatsächlich schwierig werden. Denn nur wenige der Flüchtlinge, die zuletzt ins Land gekommen waren, sind zuvor in einem anderen EU-Staat registriert worden. Inoffiziell ist von maximal drei Prozent die Rede. Im Innenministerium hieß es, die Rückkehr zum Dublin-Verfahren für Asylbewerber aller Nationalitäten sei eine von verschiedenen Maßnahmen, um "trotz hoher Flüchtlingszahlen wieder zu geordneten Verfahren bei der Einreise und bei der Durchführung von Asylverfahren zurückzukehren".

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