Diese Krankenkassen werden teurer

Die Gesundheitskosten steigen – und bezahlen müssen die Versicherten. An der Beitragserhöhung gibt es heftige Kritik von SPD, Linken und Gewerkschaftsbund
Tobias Wolf |
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Ob AOK, KKH, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit oder Barmer GEK: Nahezu alle Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge.
dpa Ob AOK, KKH, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit oder Barmer GEK: Nahezu alle Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge.

Für ihre Krankenkasse müssen die Versicherten 2016 teils deutlich mehr Geld bezahlen. Die Kassen kündigen zum Jahreswechsel Beitragserhöhungen auf breiter Front an. Damit wachsen auch die Preisunterschiede zwischen den Anbietern.

Die Erhöhungen müssen die Versicherten allein über den Zusatzbeitrag schultern. Ein Koalitionsbeschluss hatte den Arbeitgeberbeitrag zu Beginn dieser Legislaturperiode bei 7,3 Prozent eingefroren. Immerhin ist der Zusatzbeitrag von der Steuer absetzbar. Die Beiträge werden bis zur Bemessungsgrenze fällig, die im kommenden Jahr bei 4237,50 Euro liegt.

Lesen Sie hier: Krankenkassen werden teils deutlich teurer

Den Versicherten drohen in Zukunft noch höhere Beiträge. Wenn der Gesetzgeber nicht reagiere, würden sie bis 2020 auf zwei Prozent zulegen, betont die Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner. Damit lägen die Gesamtbeiträge bei 16,6 Prozent. Die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen, Doris Pfeiffer, erklärt, Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) müsse schnell etwas gegen die hohen Arzneimittelausgaben unternehmen.

Gröhe aber weist generelle Sparforderungen zurück. „Wer jetzt anmahnt, das sei alles zu teuer, muss auch schlüssig darlegen, wo er oder sie kürzen will.“ Ziel sei der Zugang zu guter medizinischer Versorgung und Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens etwa durch Stärkung der Vorbeugung. Der Anstieg der Kosten sei auch durch neue wirksame Medikamente zu begründen.

SPD und die Opposition fordern, die Arbeitgeber wieder stärker an den steigenden Gesundheitskosten zu beteiligen. „Wir brauchen eine Entlastung der Arbeitnehmer“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Es sei „nicht einzusehen“, dass die höheren Kosten allein von den Arbeitnehmern getragen werden sollten, betont SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.

Der Arbeitgeberverband BDA hält dagegen, dass die Unternehmen durch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit schon einen größeren Teil der Krankheitskosten zahlten.

Die größten Kassen im Vergleich

Wie viel Geld müssen Arbeitnehmer im kommenden Jahr in die Krankenversicherung einzahlen? Ein Vergleich nach Einkommensstufen zwischen den größten Kassen:

2000 Euro Brutto im Monat:
TK: 166 € monatlich
AOK Bayern: 168 €
Barmer GEK: 168 €
KKH: 170 €
DAK: 176 €

2500 Euro Brutto im Monat:
TK: 207,50 €
AOK Bayern: 210 €
Barmer GEK: 210 €
KKH: 212,50 €
DAK: 220 €

3000 Euro Brutto im Monat:
TK: 249 €
AOK Bayern: 252 €
Barmer GEK: 252 €
KKH: 255 €
DAK: 264 €

3500 Euro Brutto im Monat:
TK: 290,50 €
AOK Bayern: 294 €
Barmer GEK: 294 €
KKH: 297,50 €
DAK: 308 €

4000 Euro Brutto im Monat:
TK: 332 €
AOK Bayern: 336 €
Barmer GEK: 336 €
KKH: 340 €
DAK: 352 €

4237,50* Brutto im Monat:
TK: 351,71 €
AOK Bayern: 355,95 €
Barmer GEK: 355,95 €
KKH: 360,19 €
DAK: 372,90 €

* Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen.

 

So wechseln Sie Ihre Versicherung

Werden Ihnen die Beiträge zu teuer? Dann können Sie jetzt in eine andere Krankenkasse

Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Seit 1. Januar 2015 ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls diese 14,6 Prozent nicht ausreichen. Diesen muss aber der Arbeitnehmer alleine stemmen. Davon verspricht sich der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Kassen.

Im ersten Jahr der Neuregelung lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent. Es gab kaum Ausreißer nach oben. Im zweiten Jahr, also 2016, wird ein Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erwartet. Hier zeichnen sich schon größere Differenzen zwischen den einzelnen Kassen ab.

Wenn den Versicherten nun ihre Kasse zu teuer wird, können sie zu einer billigeren abwandern. Denn sie haben ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitrag neu festgelegt wird. Die Krankenkasse muss ihre Versicherten schriftlich auf den vom Gesundheitsministerium ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinweisen sowie auf die Höhe des eigenen Zusatzbeitrags.

Zudem müssen die Kassen generell auf die Beitragsliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam machen. Sie ist unter www.gkv-zusatzbeitraege.de abrufbar. Wenn der eigene Zusatzbeitrag einer Kasse über dem Wert des Durchschnitts liegt, muss diese die Versicherten darauf hinweisen, dass es günstigere Anbieter gibt. Wer sich dann für einen Wechsel entscheidet, sollte Folgendes beachten:

1. Neue Krankenkasse suchen: Mit einem Vergleichsrechner lässt sich schnell das günstigste Angebot finden (siehe auch Tabelle). Einen solchen gibt es etwa unter www.krankenkassen.de. Dort finden sich auch weitere nützliche Infos. Hilfe bietet auch das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums unter Tel.: 030/340 60 66 01.

2. Alte Versicherung kündigen: Die schriftliche Kündigung der alten Krankenkasse ist Voraussetzung für einen Wechsel. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Innerhalb von 14 Tagen muss der alte Versicherer eine Kündigungsbestätigung zusenden. Auch bei einem Wechsel ist der Versicherungsschutz in jedem Fall lückenlos. Sollte eine neue Versicherung nicht zustande kommen, gilt weiterhin die des alten Anbieters.

3. Beitrittsantrag stellen: Abschließend muss bei der neuen Krankenkasse ein Beitrittsantrag gestellt werden. Wichtig dabei: Unbedingt den Beitrittstermin sowie den Namen der alten Versicherung angeben. Übrigens: Wer bereits Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist, hat das Recht auf einen Wechsel – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

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