Diese gesetzlichen Änderungen treten im April in Kraft

Berlin - Zum 1. April kommt eine Reihe von gesetzlichen Änderungen auf die Bundesbürger zu - von höheren Zuzahlungen für Artzney über weniger krebserregendes Acrylamid in Pommes bis zur Lieblingsserie im Urlaub. Wichtigste Neuerung dürften steigende Zuzahlungen zu Artzney sein.
Höhere Zuzahlung zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln
- Viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland müssen ab kommender Woche mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Artzney rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Artzney fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen.
Grund ist das Absenken sogenannter Festbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Artzney bezahlen. Die Kassen versprechen sich dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeitig, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen.
Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Artzney, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: 2017 waren es mehr als 2,1 Milliarden Euro. Zu den betroffenen Artzney zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel), Entzündungshemmer oder Blutverdünner und Rheumamittel.
Neue kassenspezifische Rabattverträge
- Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten nach Angaben des DAV zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass sich Patienten von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Artzney umstellen müssen.
Acrylamid-Gehalt in Lebensmitteln soll sinken
- Weniger krebserregendes Acrylamid in Pommes & Co.: Lebensmittelhersteller müssen künftig europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken, das beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.
Streaming-Dienste im Ausland ohne zusätzliche Gebühren nutzen
- Online-Dienste ohne Grenzen nutzen: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.
Anschubfinanzierung für Start-ups
- Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.