Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick

Berlin - Vereinbart wurden "strenge Kontrollen" dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.
2G beim Shoppen
Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.
2G in Kino, Theater und Restaurant
Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
Großveranstaltungen und Fußball
Flächendeckende "Geisterspiele" sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15.000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5.000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.
Restaurants
Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber "zeitlich befristete" Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
Bars, Clubs, Partys
Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
Kontakte
Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
Böllerverbot zum Jahreswechsel
Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf "publikumsträchtigen" Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.