Die neue Verkehrssünderdatei

Verkehrsminister Ramsauer baut das Punktesystem für Verkehrsvergehen um – das Kabinett gibt jetzt grünes Licht. Was sich für Autofahrer ändert
von  tan

 

Verkehrsminister Ramsauer baut das Punktesystem für Verkehrsvergehen um – das Kabinett gibt jetzt grünes Licht. Was sich für Autofahrer ändert

BERLIN Es war eine schwere Geburt – aber jetzt scheint das Kind endgültig das Leben der Welt erblickt zu haben: Das Kabinett hat gestern die Reform des Verkehrssünder-Rechts beschlossen, die Minister Peter Ramsauer (CSU) erarbeitet hat. Im Flensburger Punktesystem, aber nicht nur dort, ändert sich einiges.

Ramsauer hat schon mehrere Anläufe bei diesem Thema genommen. Sein erster Versuch war auf breiten Widerstand gestoßen, unter anderem, weil schwere Verkehrssünder womöglich besser weggekommen wären als bisher. Danach ließ er im Internet ausführlich die Bürger zu Wort kommen – jetzt liegt die überarbeitete Fassung auf dem Tisch und ist von der Ministerrunde abgesegnet worden. Und das steht drin:

Weniger Punkte. Das grundsätzliche Prinzip der Reform: Es gibt weniger Punkte für einzelne Vergehen, dafür ist der Schein schon bei weniger Punkten weg. Im einzelnen: Bisher musste man erst bei 18 Punkten den Führerschein abgeben, jetzt schon bei acht. Bei ein bis drei Punkten gibt es eine „Vormerkung“, bei vier und fünf eine „Ermahnung“, bei sechs und sieben Punkten ist eine Nachschulung (inklusive Verkehrspsychologen) künftig Pflicht. Vergehen werden künftig in drei Klassen unterteilt (bisher sieben): Für Ordnungswidrigkeiten (wie falsches Überholen, innerorts 20 km/h zu schnell) gibt es einen Punkt (bisher einen bis vier). Für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Fahrverbot (rote Ampel, Drängeln) gibt es zwei Punkte (bisher drei bis vier). Für Straftaten mit Fahrverbot (Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, rote Ampel mit Todesfolge) gibt es künftig drei Punkte (bisher sieben).

Keine Punkte mehr, aber mehr Geldstrafen. Manche Vergehen werden künftig gar nicht mehr mit Punkten im Sündenregister bestraft – alle, die nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Also Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone, Fahren ohne Kfz-Kennzeichen, Missachtung des Sonntagsfahrverbots. Dafür werden die finanziellen Strafen dafür erhöht: Bei der Umweltzone zum Beispiel von 40 auf 80. Auch das Handy-Telefonieren am Steuer oder das Fahren ohne Winterreifen wird teurer: von 40 auf 60 Euro.

Alle alten Punkte werden umgerechnet

Abbau von Punkten: Künftig gibt es keine Möglichkeit mehr, durch die freiwillige Teilnahme an Seminaren seinen Kontostand zu verringern. Gegen diese Neuerung hatte der ADAC vehement, aber vergeblich protestiert. Auch bei der Verjährung gibt es Änderungen: Jeder Verstoß verjährt künftig einzeln und für sich.

Die alten Punkte: Jetzt werden die 47 Millionen in Flensburg erfassten Punkte umgerechnet. Delikte, auf die es künftig keine Punkte mehr gibt (Fahren in der Umweltzone etc), werden gelöscht, der Rest wird neu bewertet. Die neun Millionen betroffenen Bürger müssen sich an eine neue Adresse gewöhnen: Es heißt nicht mehr Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern „Fahreignungsregister“ (FaER). Mit dem neuen Personalausweis kann der Punktestand online eingesehen werden.

Die Reaktionen. Ramsauer findet sein System „einfacher und gerechter“. Die Polizeigewerkschaft sagt, „Rumschrauben am Punktesystem“ sei das eine, wichtiger seien aber mehr Kontrollen. Der ADAC findet die Reform grundsätzlich gut. Rainer Hillgärtner vom Autoclub ACE dagegen sagt: „Jetzt wird das eine komplizierte System durch ein nicht minder kompliziertes anderes System ersetzt.

 

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