Die CSU bleibt beim Kopftuch-Verbot

Die Staatsregierung sieht trotz des Urteils des Verfassungsgerichts keinen Handlungsbedarf für den Freistaat. Die Grünen sind da anderer Meinung
von  Ralf Müller
Wer an der Tafel steht, darf in Bayern weiterhin kein Kopftuch tragen.
Wer an der Tafel steht, darf in Bayern weiterhin kein Kopftuch tragen.

 Nach der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ berichtete) sieht die bayerische Staatsregierung keinen Handlungsbedarf. Das Urteil betreffe nur die Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen und habe pauschale Regelungen beanstandet, sagte die bayerische Europaministerin Beate Merk (CSU) nach einer Sitzung des Landeskabinetts gestern in München.

Außerdem habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) die Regelung für den Freistaat 2007 ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt, so Merk weiter. Seither habe es im Freistaat keinerlei Diskussionen oder Probleme mit der einschlägigen Bestimmung im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gegeben (BayEUG).

Im Verwaltungsvollzug der bayerischen Regelung werde der Entscheidung des BVerfG Rechnung getragen, erklärte Bildungsminister Ludwig Spaenle. Man lasse sich dabei von der besonderen Schutzbedürftigkeit des Kindes wie auch dem Schulfrieden leiten.

Lehrerverband will die Entscheidung den Schulen überlassen

Mit Urteil vom 15. Januar 2007 hatte der BayVerfGH eine Klage einer muslimischen Religionsgemeinschaft gegen die Regelung in Artikel 59 Absatz zwei Satz zwei des BayEUG (siehe Kasten) abgewiesen.

Der BayVerfGH kam zu dem Schluss, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern der Religionsfreiheit muslimischer Lehrerinnen vorgingen und dass es dem Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt sei, Lehrerinnen das Tragen religiöser Symbole zu verbieten.

So ist es in Bayern geregelt

Artikel 59 Absatz zwei Satz zwei des BayEUG: „Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.“

Die Grünen im bayerischen Landtag sind jedoch der Ansicht, dass die bayerische Regelung mit dem neuen BVerfG-Urteil nicht vereinbar ist.

Der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) Klaus Wenzel regte an, die Entscheidung darüber, ob eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten könne, den einzelnen Schulen zu überlassen. Dort wisse man am besten, was dem Schulfrieden diene.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche entschieden, dass Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal untersagt werden darf.

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