DGB: Hartz-IV-Sätze viel zu niedrig
Berlin - "Die Regelsätze sind nach Auffassung des DGB nicht verfassungskonform", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Ein dazu vom DGB unterstütztes Musterverfahren liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
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Anlass für Buntenbachs Vorstoß ist eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz für Singles bei korrekter Berechnung bei 424 Euro im Monat liegen müsste - und damit deutlich über dem aktuellen Satz von 391 Euro.
Die Untersuchung zeige, "wie sehr die Bundesregierung bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe eingegriffen hat, um zu politisch opportunen Regelsätzen zu kommen". Buntenbach sieht diese kleingerechnet. Eine unabhängige Expertenkommission solle daher das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs überprüfen und Änderungsvorschläge vorlegen.