Deutschland kann Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern

Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH): Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen verweigert werden
von  dpa

Luxemburg - Deutschland kann nach einem Gerichtsurteil Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Das Sozialgericht Leipzig hatte den EuGH um Klärung gebeten.

Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen. (Rechtssache C-333/13)

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.