Deutscher Mieterbund warnt vor Auslaufen der Mietpreisbremse

Mit dem Aus der Ampel stehen viele Vorhaben auf der Kippe. Auch die Zukunft der Mietpreisbremse ist ungewiss. Der Deutsche Mieterbund schlägt Alarm.
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Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wohnt zur Miete. (Archivbild)
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wohnt zur Miete. (Archivbild) © Marijan Murat/dpa
Berlin

Der Deutsche Mieterbund warnt vor unkalkulierbaren Folgen bei einem Auslaufen der Mietpreisbremse. "Ohne Mietpreisbremse werden die Wiedervermietungsmieten in die Höhe schießen, da es dann keine wirksame Deckelung mehr geben würde. Mieten von durchschnittlich 17 Euro pro Quadratmeter und mehr werden dann normal sein", teilte der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, mit. 

In einem Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages forderte der Mieterbund bereits die zeitnahe Verlängerung der Mietpreisbremse. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sowie der Oberbürgermeister von München, Dieter Reiter (SPD), schlossen sich den Forderungen an.

Mietpreisbremse läuft bis spätestens Ende 2025 aus

Die Mietpreisbremse läuft spätestens Ende 2025 in den Bundesländern aus, als Erstes in Berlin am 31. Mai. Sie sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Über die Anwendung in bestimmten Gebieten, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Nach dem Aus der Ampel-Koalition ist die Zukunft dieser Verordnung jedoch ungewiss.

Siebenkotten sagte: "Dieses Instrument auslaufen zu lassen, ohne zeitgleich ausreichend bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können, wäre in höchstem Maße unvernünftig." Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds gilt die Mietpreisbremse aktuell in 13 von 16 Bundesländern und in insgesamt 410 Gemeinden. Dort leben demnach rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung, also etwa 26 Millionen Menschen. Nur im Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kommt die Verordnung derzeit nicht zum Tragen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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