Deutscher Helfer von El Qaeda erhält Haftstrafe

Fünf Jahre und neun Monate muss ein Deutsch-Marokkaner ins Gefängnis. Mit Geldzahlungen und Schleusungen hatte er dem Terrornetzwerk El Qaeda geholfen. Der Angeklagte nannte sein Tun «abenteuerlichen Unfug».
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Das Gericht in Schleswig vor der Urteilsverkündung
dpa Das Gericht in Schleswig vor der Urteilsverkündung

Fünf Jahre und neun Monate muss ein Deutsch-Marokkaner ins Gefängnis. Mit Geldzahlungen und Schleusungen hatte er dem Terrornetzwerk El Qaeda geholfen. Der Angeklagte nannte sein Tun «abenteuerlichen Unfug».

Wegen Unterstützung des Terrornetzwerks El Qaeda ist ein Deutsch-Marokkaner zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts in Schleswig hatte Redouane E. H. der Terrororganisation im Irak mit Geldzahlungen und Schleusungen geholfen, sagte der Richter am Donnerstag. Der in Kiel lebende Deutsch-Marokkaner habe sich auch der Gründung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht. Tatmittel und Tatort war demnach das Internet. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne Regung auf.

Die Bundesanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Der 38-Jährige hatte laut Anklage Selbstmordattentäter für den Einsatz im Irak rekrutiert und 2000 Euro für die Schleusung und Ausrüstung von «Gotteskämpfern» überwiesen. «Der Senat ist in vollem Umfang überzeugt, dass diese Vorwürfe zurecht erhoben wurden und beweisbar sind», sagte der Richter. Die Ankläger hatten sich in der Beweisführung vor allem auf abgehörte und mitgelesene Gespräche im Internet gestützt. Es sei bundesweit das erste Mal, dass Internettelefonie als Beweismittel eine Rolle spiele, betonte der Richter. «Das Verbrechen ist im Internet angekommen.» Der Mann hatte zugegeben, einen Treueeid auf El Qaeda-Chef Osama bin Laden geleistet zu haben. Dieser sei für ihn ein religiöser Führer gewesen, eine Verbindung zu El Qaeda hatte Redouane E. H. dagegen stets bestritten. Die Polizei hatte ihn im Juli 2006 in Hamburg festgenommen. Von 1996 bis 2004 war der Deutsch-Marokkaner als Student an der Kieler Christian-Albrechts-Universität eingeschrieben.

«Die Gruppe war noch nicht existent»

Die Verteidiger hatten Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Es sei nie zu der vorgeworfenen Gründung einer terroristischen Vereinigung gekommen, sagte einer der Anwälte. «Unser Mandant bestreitet nicht, dass er damals auf dem Wege war, eine solche Vereinigung zu gründen und sich die letzten drei Wochen vor seiner Festnahme darum bemühte. Aber die Gruppe war zum Zeitpunkt der Festnahme noch nicht existent.» Damit sei die Voraussetzung für eine Verurteilung nicht gegeben. Dem folgte das Gericht nicht: «Der Senat hat den Eindruck gewonnen, dass das Bundeskriminalamt gute Arbeit geleistet hat», sagte der Richter. Kurz vor dem Urteil sagte der Angeklagte: «Ich sehe die Sache aus heutiger Sicht als abenteuerlichen Unfug an. Ich kann nicht fassen, dass ich da hineingeraten bin.» (dpa)

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