Der Wahltermin steht - das sind die nächsten Schritte

Nach ein paar Tagen Gezänk steht der Termin für die Bundestagswahl. Nun muss zunächst der Kanzler handeln, dann der Bundespräsident.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl steht. (Archivbild)
Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl steht. (Archivbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Berlin

Nach der Einigung auf den 23. Februar kommenden Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl ist nun der Kanzler am Zuge.

- Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen - in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.

- Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.

- Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.

- Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.

- Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.

- Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.