Der Karfreitag und die Liberalitas Bavariae

Die Karlsruher Richter haben der absolutistischen Karfreitagsregelung in Bayern zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Ein Kommentar von AZ-Onlinechef Stephan Kabosch.
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Der AZ-Onlinechef Stephan Kabosch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Karfreitagsregelung
dpa/Daniel von Loeper Der AZ-Onlinechef Stephan Kabosch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Karfreitagsregelung

München - Eine staatliche Regelung der Karfreitagsruhe, die im Namen einer großen und bedeutenden Religionsgemeinschaft erlassen wird, und die allen anderen Menschen ihren Willen aufzwingt, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch wenn CSU-Chef Horst Seehofer über dieses Urteil „nur den Kopf schütteln kann“: Karlsruhe hat richtig entschieden.

Richtig, weil eine Bevormundung aller längst nicht mehr zeitgemäß ist. Unsere Gesellschaft hat sich gewandelt, sie ist über die Jahrzehnte säkularer geworden, sie ist bunter und vielfältiger - auch und gerade in Bezug auf Religion und (Nicht-)Glauben. Darauf zu reagieren, entspricht nur der Lebenswirklichkeit.

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Leben und leben lassen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auch richtig, weil es klarstellt, dass nicht alle Grundrechte auch absolut und uneingeschränkt gelten. Der Staat schützt die Religionsfreiheit vollkommen zu Recht. Aber er muss dabei auch einen Ausgleich dafür finden, dass dieses hohe Gut eben auch kollidieren kann mit anderen Grundrechten - mit der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Weltanschauungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit.

Hier muss sich der Gesetzgeber und müssen sich die Behörden bei der Durchsetzung an der Verhältnismäßigkeit orientieren. Da ist es eben unverhältnismäßig, wenn ausnahmslos allen Menschen vorgeschrieben wird, wie sie sich an einem bestimmten Tag zu verhalten haben, ihnen kein Rückzugsgebiet bleibt.

Oder anders ausgedrückt: Die „Liberalitas Bavariae“, das „Leben und leben lassen“, gilt immer. Auch am Karfreitag.
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